Jede Einheit zur Beförderung gefährlicher Güter muss mit allgemeiner und individueller Schutzausrüstung gemäß 8.1.5.2 ausgerüstet sein. Die Ausstattung des von uns angebotenen Fahrzeugs entspricht sowohl den Anforderungen des ADR als auch den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung.
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